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Das wichtigste rechtliche Problem in der CHP nach der absoluten Nichtigkeit: Kann die entlassene Regierung Partei in der neuen Versammlung sein?

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Mit der Entscheidung über die absolute Nichtigkeit ist nicht nur ein Konvent, sondern die gesamte von diesem Konvent gebildete Governance-Struktur Gegenstand einer rechtlichen Debatte geworden. Die grundlegende Frage ist nun folgende: Kann eine Verwaltung, die als rechtmäßig aus dem Amt entlassen gilt, ein legitimer Akteur in einem neuen Konvent sein?

Die Entscheidung der 36. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Ankara zur absoluten Nichtigkeit hat die Debatte in der CHP auf ein völlig neues Niveau gehoben. Denn die Folge der absoluten Nichtigkeit ist nicht nur die Annullierung einer Wahl.

Bei der absoluten Nichtigkeit erkennt die Rechtsordnung den Vorgang von vornherein als nichtig an. Damit werden nicht nur das Wahlergebnis, sondern auch alle auf der Grundlage dieses Ergebnisses eingerichteten Organe und Geschäfte anfechtbar.

Genau aus diesem Grund ist dies heute kein Thema mehr:

  • Die politische Unterstützung von Ozgur Ozel,
  • Ihr Gegenstück an der Parteibasis,
  • oder seine Mehrheit in der Fraktion.

Das eigentliche Problem ist dieses:

Können die nachfolgenden außerordentlichen Kongresse und Verfahren einer Verwaltung, die durch absolute Nichtigkeit nichtig geworden ist, als rechtsgültig angesehen werden?

In der Tat wird in der aktuellen Debatte argumentiert, dass nicht nur die 38. ordentliche Versammlung, sondern auch die 21. und 22. außerordentliche Versammlung, die ihre Fortsetzung waren, ihre Rechtsgrundlage verloren haben.

In diesem Fall ist die rechtliche Schlussfolgerung eindeutig:

Die Parteiverwaltung kehrt zur letzten legitimen Verwaltung vor der absoluten Nichtigkeit zurück, d. h. zur Verwaltung unter Kemal Kılıçdaroğlu.

An diesem Punkt stellt sich ein neues und sehr wichtiges rechtliches Problem.

Ob die Parteiführung erneut von Kemal Kılıçdaroğlu geleitet wird und ob diese Führung einen neuen ordentlichen oder außerordentlichen Parteitag beschließen wird;

Dann:

  • die derzeitige Verwaltung, die als durch Nichtigkeit entlassen gilt,
  • den derzeitigen Parteirat,
  • aktuelles FMC,
  • und die von ihnen gebildete Delegationsstruktur,

In welcher Eigenschaft wird er an dem neuen Kongress teilnehmen?

Denn es findet kein gewöhnlicher “Machtwechsel” mehr statt.

Die juristische Debatte lautet hier wie folgt: Ob die aus einem nichtigen Prozess hervorgegangenen Organe wieder einen verfassungsgebenden Willen bilden können.

Das ist genau der Punkt, der in den Aussagen von Özgür Özel auffällt.

Einerseits fordert Özel eine “Einberufung innerhalb von 40 Tagen”, womit er de facto die absolute Nichtigkeit der Entscheidung akzeptiert, andererseits versucht er, seine derzeitige Führungsposition und seine politische Stellung zu halten.

Wenn infolge der absoluten Nichtigkeit die Parteiverwaltung an die letzte rechtmäßige Verwaltung zurückgeht, geht die Befugnis zur Einberufung eines neuen ordentlichen oder außerordentlichen Kongresses natürlich auf diese Verwaltung über.

In diesem Fall wird die Tatsache, dass eine Struktur, die als absolut nichtig angesehen wird, versucht, den Zeitplan des neuen Konvents zu bestimmen, eine Debatte über die Nutzung der faktischen und nicht der juristischen Macht auslösen.

Die Aussage von Özel enthält einen schwerwiegenden Widerspruch.

Denn wenn

  • wenn der Kongress, der die Rechtsquelle der derzeitigen Regierung ist, nichtig ist,
  • wenn seine außerordentlichen Kongresse aus demselben Grund lahmgelegt würden,
  • Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen,

Dann ist die Frage, die diskutiert werden sollte, nicht mehr das “Recht auf Wiederernennung”;
Es handelt sich unmittelbar um eine Frage der “Rechtsfähigkeit und Legitimität”.

Dabei ergeben sich zwei unterschiedliche Ansätze.

Erste Stellungnahme:

Politische Rechte sind persönlich; jeder, der kein endgültiges Verbot hat, kann auf dem neuen Kongress kandidieren.

Die zweite Sichtweise hat viel schwerwiegendere Folgen:

Eine Verwaltung und ihre Organe, die als absolut nichtig angesehen werden, können nicht in den Gründungswillen des neuen Konvents einbezogen werden, da dies die Reproduktion der durch Nichtigkeit verkrüppelten Struktur bedeutet.

Im Besonderen:

  • umstrittene Delegationsstruktur,
  • anhängige Strafverfahren,
  • die Vorwürfe des betrügerischen Verhaltens sind noch nicht abschließend geklärt,
  • und die nachfolgenden außerordentlichen Kongresse als Fortsetzung derselben Kette zu betrachten,

Auch der neue Kongress könnte in Zukunft Gegenstand weiterer Rechtsstreitigkeiten sein.

Die Frage, die sich in der CHP stellt, lautet daher nicht mehr nur “Wer wird Vorsitzender?”.

Das eigentliche Problem ist dieses:

Wie wird die Partei nach der absoluten Nichtigkeit ihre rechtliche Legitimität wiederherstellen?

Die vielleicht wichtigste Frage, die sich heute stellt, ist die folgende:

Kann eine Regierung, die als rechtlich beendet gilt, das Gründungssubjekt der neuen Ära sein, oder bleibt sie nur der faktische Herrscher der vergangenen Periode?

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