Im Februar 2026 werden zehntausend Lehramtsanwärter nach Abschluss ihrer Sicherheitsüberprüfungen und Archivrecherchen die Nationale Pädagogische Akademie beginnen, die den ersten Schritt zum Lehrerberuf darstellt.
Die Sicherheitsuntersuchung und die Archivrecherche werden voraussichtlich mindestens einen Monat dauern.
Wenn die Sicherheitsüberprüfung und die Archivrecherche abgeschlossen sind und die Ausbildung an der Akademie beginnt, erwartet die angehenden Lehrkräfte ein anspruchsvoller Prozess, sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht.
Das Ausbildungs- und Bewertungsverfahren an der Akademie ist in Artikel 10 des Gesetzes über den Lehrerberuf geregelt. Gemäß diesem Artikel werden für jeden theoretischen Kurs der vorbereitenden Ausbildung mindestens zwei schriftliche Prüfungen abgehalten, und diejenigen, die einen Notendurchschnitt von sechzig oder mehr von hundert Punkten erreichen, werden als erfolgreich angesehen. Diejenigen, die in den theoretischen Kursen nicht bestanden haben, erhalten das Recht, für jeden nicht bestandenen Kurs eine zusätzliche Prüfung abzulegen, und diejenigen, die in der zusätzlichen Prüfung 60 oder mehr Punkte erreichen, gelten als erfolgreich in dem betreffenden Kurs. Wer am Ende der Zusatzprüfungen einen Kurs nicht besteht, wird von der Akademie entlassen.
Um festzustellen, inwieweit es gelungen ist, die in der vorbereitenden Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen auf die Unterrichtspraxis zu übertragen, wird der Lehramtskandidat dreimal bewertet. Die Bewertung erfolgt durch das für die Praxis verantwortliche Bildungspersonal, den Leiter der Bildungseinrichtung, in der die Praxis durchgeführt wird, und den Praxislehrer, und zwar auf der Grundlage der vom Ministerium festgelegten Kompetenzen für den Lehrerberuf und anhand des von der Akademie für die verschiedenen Unterrichtsbereiche erstellten Bewertungsformulars.
Die Bewertungsnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten in den Bewertungsbögen, die von dem für die Bewerbung zuständigen Ausbildungspersonal, dem Leiter der Bildungseinrichtung und dem Praxislehrer getrennt ausgefüllt wurden, und die Erfolgsnote für das Praktikum ergibt sich aus zwanzig Prozent der ersten Bewertungsnote, dreißig Prozent der zweiten Bewertungsnote und fünfzig Prozent der dritten Bewertungsnote.
Diejenigen, die in den praktischen Kursen siebzig und mehr von hundert Punkten erreichen, gelten als erfolgreich, und diejenigen, die in den praktischen Kursen versagen, werden von der Akademie entlassen.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes werden vierzig Prozent des arithmetischen Mittels der Erfolgsnoten der theoretischen Kurse und sechzig Prozent des arithmetischen Mittels der Erfolgsnoten der praktischen Kurse addiert, um die Erfolgsnote für die Ernennung zu ermitteln, und die Ernennung der Lehrerkandidaten erfolgt unter Berücksichtigung dieser Erfolgsnote.
Die Einrichtung des Präsidiums der Nationalen Bildungsakademie, die Ernennung des Präsidenten und anderer Verwaltungsbeamter sowie die Zuweisung von Fakultätsmitgliedern und Lehrkräften für die Ausbildung liegen vollständig in der Zuständigkeit des Ministeriums für nationale Bildung. In diesem Sinne werden die theoretischen Prüfungen, die an der Akademie abzulegen sind, und die praktischen Bewertungen, mit denen der Erfolg des angehenden Lehrers bei der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen für das pädagogische Umfeld ermittelt wird, von dem für die Praxis zuständigen pädagogischen Personal, dem Leiter der Bildungseinrichtung, in der die Praxis durchgeführt wird, und dem Praxislehrer vorgenommen.
Lehramtsanwärter, die von den vom Ministerium für nationale Bildung ernannten Ausbildungsbeauftragten, den vom Ministerium für nationale Bildung ernannten Schulleitern und schließlich anhand des vom Praxislehrer auszufüllenden Bewertungsbogens bewertet werden, haben Anspruch auf eine Ernennung, wenn sie erfolgreich sind.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Praxislehrer von der Akademie oder dem Schulleiter der betreffenden Schule zugewiesen wird, besteht kein Zweifel daran, dass die Lehrerkandidaten, die an der Akademie eingestellt werden sollen, durch den Siebfilter der Regierung gehen.
In diesem Sinne wird die vorbereitende Ausbildung an der Nationalen Bildungsakademie dem Ministerium für Nationale Bildung und damit der AKP-Regierung zur Verfügung stehen.
