Die jüngste Ernennung von Lehrkräften von Amts wegen mit einem Überschuss an Regelpersonal und die Probleme, die bei der Beantragung von Ernennungen für Entschuldigungen innerhalb der Provinz auftraten, brachten den Inhalt der Verordnung über ‘Bezirksgruppen’ auf die Tagesordnung.
Einteilung der Bezirksgruppen
Die Regelung über die Bezirksgruppen wird im ersten Absatz von Artikel 3 “Definitionen” des Gesetzes über den Lehrerberuf Nr. 7528, das im Amtsblatt vom 18. Oktober 2024 unter der Nummer 32696 veröffentlicht wurde, unter Buchstabe i) wie folgt definiert: ’Bezirksgruppe: Die Gruppe, die durch die Zusammenlegung von zwei oder mehreren Bezirken unter Berücksichtigung der geografischen Merkmale und der Verkehrseinrichtungen in den Provinzen gebildet wird...“.
In Artikel 18 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 7528 über den Lehrerberuf heißt es unter dem Titel der Versetzung von Lehrern: “Lehrer, die in den Bildungseinrichtungen, in denen sie beschäftigt sind, überzählig sind, können beantragen, an Bildungseinrichtungen mit freiem Regelpersonal innerhalb der Provinz versetzt zu werden. Diejenigen, die aufgrund unzureichender Dienstposten nicht an den von ihnen beantragten Bildungseinrichtungen ernannt werden können, und diejenigen, die keinen Antrag stellen, können von den zuständigen Gouverneuren innerhalb der Provinz von Amts wegen ernannt werden, und zwar in erster Linie an Bildungseinrichtungen mit freiem Regelpersonal innerhalb derselben Bezirksgruppe”, und im siebten Absatz: “Ernennungen von Lehrern durch Versetzung aufgrund von Bedarfs- und Entschuldigungssituationen, Dienstregionen, Dienstbereichen, Bezirksgruppen und anderen Fragen bezüglich der Umsetzung dieses Artikels werden durch die vom Ministerium zu erlassende Verordnung bestimmt”.
In Artikel 13 der Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern des Ministeriums für nationale Bildung mit dem Titel “Bildung von Bezirksgruppen” heißt es: “(1) Die Bezirksgruppenbestimmungskommission besteht aus den Bezirksdirektoren für nationale Bildung unter dem Vorsitz des Provinzdirektors für nationale Bildung. (2) Die Bezirksgruppenbestimmungskommission bildet Bezirksgruppen unter Berücksichtigung der geografischen Merkmale und der Transportmöglichkeiten der Bezirke. Die gebildeten Bezirksgruppen werden nach Genehmigung durch den Minister im Mitteilungsblatt veröffentlicht.” In diesem Rahmen wurden die von der in den Gouverneursämtern gebildeten Kommission ermittelten Bezirksgruppen und unabhängigen Bezirke im Mitteilungsblatt des Ministeriums für nationale Bildung vom April 2025, Ausgabe 2809, veröffentlicht und traten in Kraft.
Wie wurden die Bezirksgruppen gebildet?
Um einige Beispiele aus den gebildeten Bezirksgruppen zu nennen;
Die Provinz Ankara ist in fünf Bezirksgruppen und drei unabhängige Bezirke unterteilt.
1. Region: Akyurt, Altındağ, Ayaş, Çasnkaya, Çubuk, Elmadağ, Etimesgut, Kahramankazan, Keçiören, Mamak, Pursaklar, Sincan, Yenimahalle.
2. Region: Bala, Gölbaşı, Haymana.
Bezirk 3: Evren, Sereflikochisar.
4. Region: Beypazari, Güdül.
Region 5: Çamlidere, Kizilcahamam.
Kalecik, Nallıhan und Polatlı wurden ebenfalls zu unabhängigen Bezirken erklärt.
Die Provinz Gaziantep ist in zwei Distriktgruppen unterteilt.
1. Region: Araban, Karkamış, Nizip, Oğuzeli, Şahinbey, Şehitkamil, Yavuzeli.
2. Region: Islahiye, Nurdağı.
Wer sich für die Bezirksgruppen in anderen Provinzen interessiert, kann das Mitteilungsblatt des Ministeriums für nationale Bildung vom April 2025 mit der Nummer 2809 einsehen.
Das Gesetz über den Lehrerberuf, die Verordnung des Bildungsministeriums über die Beschäftigung von Vertragslehrkräften, die Verordnung des Bildungsministeriums über die Zuweisung und Versetzung von Lehrkräften und die in der Ausgabe 2809 des Mitteilungsblatts des Bildungsministeriums vom April 2025 veröffentlichte Verordnung über Bezirksgruppen haben die Absichten des Bildungsministeriums in Bezug auf die Zuweisung und Versetzung von Lehrkräften deutlich gemacht.
Status der Lehrer mit Personalüberschuss
Während das Bildungsministerium früher denselben Bezirk als Grundlage für die Zuweisung überzähliger Lehrkräfte verwendet hat, wird es nach diesen Verordnungen Bezirksgruppen als Grundlage verwenden und tut dies auch. In diesem Fall kann eine überzählige Lehrkraft, die in der 1. Gruppe in Ankara arbeitet, von Amts wegen einem beliebigen Bezirk in den Bezirken Akyurt, Altındağ, Ayaş, Çankaya, Çubuk, Elmadağ, Etimesgut, Kahramankazan, Keçiören, Mamak, Pursaklar, Sincan und Yenimahalle zugewiesen werden, in denen ein Personalmangel herrscht. Ebenso kann eine Lehrkraft mit Personalüberhang, die in der Region Gaziantep 1 arbeitet, einem der Bezirke Araban, Karkamış, Nizip, Oğuzeli, Şahinbey, Şehitkamil, Yavuzeli zugewiesen werden. Die Entfernungen zwischen den Bezirken in den beiden Regionen Ankara und Gaziantep 1 liegen zwischen 75 und 100 km.
Die Situation von Lehrkräften, die eine Versetzung aufgrund einer Entschuldigung beantragen werden
Die Versetzung von Lehrkräften aus Entschuldigungsgründen und anderen Gründen wird zwischen den Bezirksgruppen organisiert. Mit anderen Worten: Eine Lehrkraft, die in der ersten Region Ankara oder in der ersten Region Gaziantep arbeitet, kann keine Versetzung aus Mitgefühl innerhalb derselben Region beantragen, wohl aber eine Versetzung zwischen den Regionen.
Optionale Versetzung von Lehrern innerhalb der Provinz
Es wurden Vorschriften für die Registrierung in der Warteschlange und die Zuweisung in der Warteschlange bei der internen freiwilligen Versetzung von Lehrkräften erlassen. Lehrkräfte, die nach den ersten Ergebnissen des internen freiwilligen Versetzungsverfahrens nicht in ihren Präferenzen platziert werden können, werden in eine Warteschlange gestellt, um den Bildungseinrichtungen in ihren ersten beiden Präferenzen zugewiesen zu werden.
In diesem Zusammenhang werden die Bezirksgruppen nicht berücksichtigt und die Schulpräferenzen als Kriterium herangezogen.
Was geschieht im Falle einer Rotation?
Die Lehrkräfte können insgesamt höchstens 12 Jahre in ein und derselben Bildungseinrichtung arbeiten. Die Lehrkräfte, die zum 30. September des Versetzungsjahres insgesamt 12 Jahre in derselben Bildungseinrichtung tätig waren, werden innerhalb von höchstens zwei Monaten nach Ende des Schuljahres bei der Bekanntgabe entsprechend ihrer Präferenzen nach der Rangfolge der Dienstpunkte in den von den Gouverneuren unter Berücksichtigung der geografischen Lage und der Beförderungsbedingungen festgelegten Bezirksgruppen den Bildungseinrichtungen zugewiesen, die in ihrem Bereich Lehrkräfte benötigen. Die Ernennungen derjenigen, die nicht ihrer Präferenz zugewiesen werden können, und derjenigen, die keine Präferenz angeben, werden von Amts wegen von den Gouverneursämtern an die Bildungseinrichtungen in den Bezirksgruppen vergeben, in denen ein Bedarf an Lehrkräften in ihren Bereichen besteht, beginnend mit derjenigen mit der höchsten Dienstzeit in derselben Bildungseinrichtung.
Die oben genannten Regelungen ermöglichen die Zuweisung überzähliger Lehrkräfte, von Lehrkräften, die eine entschuldigte Versetzung beantragen, und von Lehrkräften im Rahmen der Rotation an Schulen in räumlich weit entfernten Siedlungen.
Die ersten Opfer dieser Regelungen sind die Lehrkräfte, die überbesetzt sind, und die Lehrkräfte, die eine Versetzung aus Entschuldigungsgründen beantragen. Wenn die Rotationspraxis eingeführt wird, wird es weiterhin neue Opfer geben.
Daher ist es absurd, das Ministerium für nationale Bildung, das all diese Vorschriften bewusst umgesetzt hat, aufzufordern, diese Vorschriften mit der Begründung zurückzunehmen, dass diese Vorschriften Ungerechtigkeiten schaffen. Aus diesem Grund haben alle unsere Kollegen, insbesondere die Bildungsgewerkschaften, keine andere Wahl, als den Kampf gegen diese und ähnliche Verordnungen aufzunehmen.
