Der Journalist Fatih Altaylı wurde wegen seines Beitrags in den sozialen Medien verklagt, in dem er den Begriff “pervers” im Zusammenhang mit der Aussage der Direktion für religiöse Angelegenheiten verwendete, dass “zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten kein Ehehindernis entsteht”.
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Das Präsidium für religiöse Angelegenheiten erstattete Strafanzeige gegen Altaylıs Posten und die Generalstaatsanwaltschaft Ankara erstellte eine Anklageschrift. In der Anklageschrift wurden der Vorsitzende des Hohen Rates für religiöse Angelegenheiten des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten und 15 seiner Mitglieder als Opfer genannt.
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ALTAYLI FREIHEIT DER MEINUNGSÄUSSERUNG
Zu seiner Verteidigung erklärte Altaylı, dass sein Beitrag im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung erfolgt sei und er die Anschuldigung nicht akzeptiere.
In der Anklageschrift, die sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Verfassungsgerichts und lokaler Gerichte stützt, wird jedoch betont, dass Altaylıs Beitrag einen klaren Straftatbestand der “Beleidigung” der Opfer darstellt, da er die Pressefreiheit und das Recht auf Kritik überschreitet.
In der Anklageschrift heißt es, dass die von Altaylı verwendeten Ausdrücke die Opfer beleidigen und ihre Ehre, Würde und ihren Ruf schädigen könnten.
In der vom 61. Strafgericht erster Instanz in Ankara angenommenen Anklageschrift wurde Fatih Altaylı zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 4 Jahren verurteilt.

