HALKWEBWirtschaftNeue Ära bei Mietstreitigkeiten: Reicht die Aussage "Mein Sohn wird kommen" für eine Räumung aus?

Neue Ära bei Mietstreitigkeiten: Reicht die Aussage “Mein Sohn wird kommen” für eine Räumung aus?

In Beantwortung der Fragen der Journalistin Dilek Bozkurt informierte die Rechtsanwältin Gizem Gonce über das obligatorische Schlichtungsverfahren, das ab dem 1. September 2023 bei Mietstreitigkeiten beginnt, sowie über kritische Details in Fällen von "Räumung wegen Bedürftigkeit".

Dilek Bozkurt-HALKWEB In der Türkei sind Spannungen zwischen Mietern und Vermietern nach wie vor einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte der Judikative. Nachdem am 1. September 2023 die ’Mediationsvoraussetzung“ in Kraft getreten ist, zeigen erste Statistiken, dass das System eine wichtige Rolle bei der Beilegung von Streitigkeiten spielt.

Die Mediation hat den Tisch aufgeweicht: 114 Tausend Akten mit Vergleich abgeschlossen

Nach Angaben der Rechtsanwältin Gizem Gonce haben mehr als 114 Tausend der 273 Tausend bisher gestellten Anträge zu einer Einigung geführt. Diese Zahl beweist, dass die meisten Mietstreitigkeiten durch einen Handschlag zwischen den Parteien beigelegt werden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Gonce betonte, dass die Mediation sowohl die Gerichtskosten senkt als auch zum sozialen Frieden beiträgt, indem sie das Verfahren beschleunigt.

”Nur zu sagen: ‘Mein Sohn wird kommen’, reicht nicht aus.”

Gonce warnte vor der “Zwangsräumung wegen Bedürftigkeit” (Art. 350 der Gewerbeordnung), einem der am häufigsten missbrauchten Punkte in Räumungsprozessen, und erklärte, dass Vermieter den Mieter nicht allein durch eine mündliche Erklärung vertreiben können.

Rechtsanwältin Gizem Gonce

Bedingungen für die Gültigkeit des Räumungsantrags:

Nachweis der Notwendigkeit: Der Vermieter muss dem Gericht nachweisen, dass er selbst oder seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Eltern) tatsächlich, ernsthaft und objektiv eine Wohnung benötigen.

3 Jahre Anstellungsverbot: Wenn das Gericht die Räumung wegen “Bedürftigkeit” anordnet, darf der Vermieter die Wohnung 3 Jahre lang nicht an andere Personen als den ehemaligen Mieter vermieten.

Recht auf Entschädigung: Wenn der Vermieter die Wohnung räumt und mit einer falschen Bedarfserklärung an jemand anderen vermietet, hat der ehemalige Mieter das Recht, auf Entschädigung zu klagen.

Notarielle Bekanntmachungen und Dokumentenverfolgung von entscheidender Bedeutung

Gizem Gonce wies auf die Verfahrensregeln für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Prozesses hin und erinnerte daran, dass der Vermieter den Räumungsantrag durch eine notariell beglaubigte Mitteilung formalisieren muss. Damit die Mieter ihre Rechte nicht verlieren;

  1.  Aufbewahrung des Mietvertrags und der Kautionsunterlagen,
  2. Regelmäßige Archivierung der Bankbelege,
  3.  Er erklärte, dass er auf jeden Fall professionellen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen sollte.

 

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