HALKWEBPolitikWichtige Entscheidung im Berufungsverfahren zur Nichtigkeitsklage der CHP: Die Ablehnung wurde 'aus verfahrensrechtlichen Gründen' aufgehoben

Kritisches Urteil des Berufungsgerichts im CHP-Nichtigkeitsverfahren: ‘Ablehnungs’-Entscheidung ‘verfahrensmäßig’ gekippt

Die 4. Zivilkammer des Bezirksgerichts Ankara hat die Prüfung der Klage abgeschlossen, die auf die Aufhebung des ordentlichen Provinzparteitags der CHP in Istanbul vom 8. Oktober 2023 sowie des 38. Ordentlichen Parteitags eingereicht und vom 3. Zivilgericht Ankara abgewiesen worden war. Die Entscheidung zur Abweisung der Klage wurde nicht aufgehoben, doch die Akte wurde zur Behebung verfahrensrechtlicher Mängel an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.

 

In der Entscheidung des Berufungsgerichts wurde festgestellt, dass das erstinstanzliche Gericht im Laufe des Verfahrens das “Recht auf rechtliches Gehör” verletzt habe, und es wurde Folgendes festgehalten:

Ablehnung des Antrags: Es wurde festgestellt, dass die Entschuldigung des Anwalts des Klägers trotz des am Verhandlungstag vorgelegten gültigen ärztlichen Attests nicht anerkannt wurde und in seiner Abwesenheit ein Urteil gefällt wurde.

Entscheidung vor Ablauf der Frist: Es wurde darauf hingewiesen, dass es verfahrenswidrig sei, den Fall in der Vorverhandlung abzuschließen und ein Urteil zu fällen, bevor die den Parteien eingeräumte zweiwöchige Frist für die Vorlage ihrer Beweismittel abgelaufen sei.”

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